Einleitung

Das Handelsrecht befasst sich mit dem Handel und den Rechtsbeziehungen von Kaufleuten zu ihren Geschäftspartnern. 

Im Einzelnen:

  • Gesellschaften - Gründung, Umwandlung, Fusion und Übernahme
  • Gründung und Vertretung von eingetragenen Vereinen, NGOs, Stiftungen
  • Entwurf oder Prüfung handelsrechtlicher Verträge, Prüfung von Verträgen bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Markenzeichen
  • Erstellung von Rechtsgutachten hinsichtlich der Einhaltung von behördlichen regulatorischen Rahmenbedingungen
  • Prozessführung bei handelsrechtlichen Streitigkeiten

Verantwortungsbewusstsein, Beständigkeit, Vertraulichkeit und das Interesse unserer Mandanten sind die Leitprinzipien bei der Bearbeitung unserer Fälle, ob beratend, außergerichtlich oder vor Gericht.

ATHEN

MÜNCHEN