Familienrecht

Einleitung

Das Familienrecht regelt jede Art von Beziehung im Rahmen der Familie, sowohl zwischen Ehegatten als auch zwischen Eltern und Kindern.

Im Einzelnen:

  • Scheidung - Auflösung im Ausland geschlossener Ehen
  • Regelung der Beziehungen zwischen Ehegatten 
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag
  • Zugewinnausgleich - Gütertrennung
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Anerkennung und Anfechtung der Vaterschaft
  • Schlichtung – außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Adoption

Verantwortungsbewusstsein, Beständigkeit, Vertraulichkeit und das Interesse unserer Mandanten sind die Leitprinzipien bei der Bearbeitung unserer Fälle, ob beratend, außergerichtlich oder vor Gericht.

ATHEN

MÜNCHEN