Einleitung

Es regelt die Vermögensverhältnisse einer Person nach ihrem Tod sowie die Verwaltung des Erbvermögens.

Im Einzelnen:

  • Verfassung von Verfügungen von Todes wegen / Testament - Testamentseröffnung
  • Erklärung eines Testaments zum Haupttestament
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Nachlassverfahren vor Nachlassgericht
  • Erbschaftsklagen

Verantwortungsbewusstsein, Beständigkeit, Vertraulichkeit und das Interesse unserer Mandanten sind die Leitprinzipien bei der Bearbeitung unserer Fälle, ob beratend, außergerichtlich oder vor Gericht.

ATHEN

MÜNCHEN