Einleitung

Es ist das Rechtsgebiet, welches die zeitweise Gebrauchsüberlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache durch den Vermieter an den Mieter gegen Entgelt regelt. 

Im Einzelnen:

  • Entwurf bzw. Prüfung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen
  • Zahlungsklagen
  • Räumungsklage - Rechtsstreitigkeiten wegen Mietrückstände
  • Mietminderung / -erhöhung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Angelegenheiten in Berührung mit dem Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Verantwortungsbewusstsein, Beständigkeit, Vertraulichkeit und das Interesse unserer Mandanten sind die Leitprinzipien bei der Bearbeitung unserer Fälle, ob beratend, außergerichtlich oder vor Gericht.

ATHEN

MÜNCHEN