Einleitung
Das Verwaltungsrecht regelt die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung und die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern.
Im Einzelnen:
- Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Gestaltungsklagen; Untätigkeitsklagen
- Außergerichtliche Konfliktlösung (Anträge auf Wiedereinsetzung, Vertretung im Widerspruchsverfahren, Beschwerden usw.)
- Prozessführung in sozial(versicherungs)rechtlichen Angelegenheiten
- Anwaltliche Vertretung vor Verwaltungsgerichten aller Instanzen (in Griechenland)