Verwaltungsrecht

Einleitung

Das Verwaltungsrecht regelt die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung und die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. 

Im Einzelnen:

  • Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Gestaltungsklagen; Untätigkeitsklagen
  • Außergerichtliche Konfliktlösung (Anträge auf Wiedereinsetzung, Vertretung im Widerspruchsverfahren, Beschwerden usw.)
  • Prozessführung in sozial(versicherungs)rechtlichen Angelegenheiten
  • Anwaltliche Vertretung vor Verwaltungsgerichten aller Instanzen (in Griechenland)

Verantwortungsbewusstsein, Beständigkeit, Vertraulichkeit und das Interesse unserer Mandanten sind die Leitprinzipien bei der Bearbeitung unserer Fälle, ob beratend, außergerichtlich oder vor Gericht.

ATHEN

MÜNCHEN