Einleitung

Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen über den (Ver-)Kauf und im Allgemeinen die Übertragung von Immobilien.

Im Einzelnen:

  • Erwerb und Veräußerung von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und touristischen Immobilien
  • Prüfung von Eigentums-/Besitzrechten sowie ggf. Belastungen, öffentlichen Lasten im Grundbuch sowie Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Grundbucheintragungen
  • Golden Visa – Aufenthaltsvisum für Immobilieneigentümer und Investoren aus Drittstaaten
  • Begleitung bzw. Anwaltliche Vertretung während des gesamten Immobilien(ver)kaufs 
  • Schenkungsangelegenheiten / elterliche Grundstücksschenkung
  • Eintragung oder Löschung von Vormerkungen, Hypotheken, Grundschulden
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb
  • Teilungsklagen / Teilungsversteigerungen 
  • Ersitzung
  • Antragstellungen beim Grundbuch, Geltendmachung von Grundbuchberichtigungsansprüchen
  • Vorbereitung von und Begleitung bei Beurkundungen

Verantwortungsbewusstsein, Beständigkeit, Vertraulichkeit und das Interesse unserer Mandanten sind die Leitprinzipien bei der Bearbeitung unserer Fälle, ob beratend, außergerichtlich oder vor Gericht.

ATHEN

MÜNCHEN