Einleitung
Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen über den (Ver-)Kauf und im Allgemeinen die Übertragung von Immobilien.
Im Einzelnen:
- Erwerb und Veräußerung von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und touristischen Immobilien
- Prüfung von Eigentums-/Besitzrechten sowie ggf. Belastungen, öffentlichen Lasten im Grundbuch sowie Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Grundbucheintragungen
- Golden Visa – Aufenthaltsvisum für Immobilieneigentümer und Investoren aus Drittstaaten
- Begleitung bzw. Anwaltliche Vertretung während des gesamten Immobilien(ver)kaufs
- Schenkungsangelegenheiten / elterliche Grundstücksschenkung
- Eintragung oder Löschung von Vormerkungen, Hypotheken, Grundschulden
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb
- Teilungsklagen / Teilungsversteigerungen
- Ersitzung
- Antragstellungen beim Grundbuch, Geltendmachung von Grundbuchberichtigungsansprüchen
- Vorbereitung von und Begleitung bei Beurkundungen