Verkehrsrecht

Einleitung

Das Verkehrsrecht regelt u.a. Fragen zur Haftung und zum Schadensersatz im Straßenverkehr, zur Ersatzpflicht des Versicherers, zu den Ersatzansprüchen gegen den Entschädigungsfonds usw. sowie das Prozedere zur Behandlung und Beilegung etlicher Streitigkeiten im Automobilbereich.

Im Einzelnen:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für materielle und immaterielle Schäden, Körperverletzung oder Tod infolge eines Verkehrsunfalls
  • Kontaktaufnahme mit Versicherungsgesellschaften usw
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Zusammenarbeit mit kompetenten, erfahrenen Sachverständigen und technischen Beratern

Verantwortungsbewusstsein, Beständigkeit, Vertraulichkeit und das Interesse unserer Mandanten sind die Leitprinzipien bei der Bearbeitung unserer Fälle, ob beratend, außergerichtlich oder vor Gericht.

ATHEN

MÜNCHEN